Das zusätzliche Betreuungsangebot unterstützt die Bewohner in ihren alltäglichen Aktivitäten und erhöht somit die Lebensqualität .
Alle pflegebedürftigen Bewohner, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, können in die zusätzliche Betreuung nach § 43b einbezogen werden. Als Grundlage dient die Mäeutik für die Betreuung:
Folgende Aktivitäten werden im Rahmen der zusätzlichen Betreuung angeboten:
Zur Gestaltung des Tagesablaufs gehört u.a. die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten. Je nach den individuellen Fähigkeiten des Bewohners kann eine Hilfestellung beim Vorbereiten der Mahlzeiten (z.B. gemeinsame Zu- und Vorbereiten von Gerichten oder Komponenten, Tisch eindecken) sinnvoll sein.
Des Weiteren sollen die Mitarbeiter in der Lage sein, den Bewohnern folgende Betreuungsangebote anzubieten:
Die Angebote werden entsprechend der Wünsche mit den Bewohnern abgestimmt.